Der 1. FC Zeitz hat fristgemäß beim Sportgericht Einspruch gegen die Wertung des Spiels gegen den VfL Halle 96 II vom 04.09.2010 eingelegt.
Begründet wurde der Einspruch mit dem Einsatz eines unberechtigten Spielers bei den Gästen.
Der 1. FC Zeitz hat fristgemäß beim Sportgericht Einspruch gegen die Wertung des Spiels gegen den VfL Halle 96 II vom 04.09.2010 eingelegt.
Begründet wurde der Einspruch mit dem Einsatz eines unberechtigten Spielers bei den Gästen.